E-Bike oder Pedelec – Gibt es einen Unterschied?

22.03.2022 | Seb
177.jpeg

Gibt es einen Unterschied zwischen den Elektrofahrradarten E-bike oder Pedelec?

Vor einiger Zeit kam ein Kunde, nennen wir ihn Herr Müller, bei uns in den Showroom und war total erbost. Er hatte ein E-Bike bei uns gekauft, aber jetzt war er irgendwie sauer. Florian versuchte natürlich sofort herauszufinden, was ihm da krumm lag.

Es kam heraus, dass er sein neues E-Bike, ein SIMPLON Sengo, stolz seinem Nachbarn präsentiert hat und der Nachbar meinte, es sei gar kein E-Bike! Wie kein E-Bike? Der Nachbar führte weiter aus, es sei ein PEDELEC. Davon hatte der stolze Sengo-Besitzer noch nie etwas gehört und die Irritation war dementsprechend groß. Sofort wurde der Familienrat einberufen und nach einer nächtlichen Krisensitzung das weitere Vorgehen besprochen. Der Ärger wuchs und es musste Klarheit her! Was ist denn nun ein E-Bike, was ein Pedelec?

 

Eine Definition

„Ein Pedelec (Kofferwort für Pedal Electric Cycle) ist eine spezielle Ausführung eines Elektrofahrrads, bei dem der Fahrer nur von einem Elektroantrieb unterstützt wird. Der Begriff des Pedelecs wurde zur Abgrenzung dieses Bautyps von E-Bikes geschaffen, bei denen der Antrieb etwa per Drehgriff gesteuert wird. Die Begriffe Pedelec, E-Bike und Elektrofahrrad werden in Deutschland und in Österreich jedoch oft synonym verwendet, in der Schweiz ist die Bezeichnung E-Bike die verbreitetste. Eine rechtliche Definition der Begriffe gibt es nicht, die verkehrsrechtliche Einordnung dieser Fahrzeuge unterscheidet sich in den drei genannten Ländern jedoch deutlich (…).“

Quelle: wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec

Aha! Kurz gesagt können wir also sagen, ein E-Bike fährt von allein und ein Pedelc unterstützt den Fahrer beim Treten. 99% aller „E-Bikes“ auf dem Fahrradmarkt sind also gar keine E-Bikes, sondern Pedelecs! Rein umgangssprachlich sprechen wir aber von E-Bikes oder Elektrofahrrädern. Hier im Text bleiben wir fachlich korrekt, aber bitte nehmt es uns nicht übel, wenn wir im Gespräch von einem E-Bike sprechen.

 

Das PEDELEC

Das Pedelec ist ein Fahrrad, das den Fahrer beim Treten unterstützt (eingebauter Rückenwind). Der Motor hat eine maximale zugelassene Motorleistung von 250W und erreicht eine Maximalgeschwindigkeit von 25km/h. Ja, das Rad kann durchaus schneller fahren, nur die Unterstützung des Motors hört bei 25km/h auf (manchmal auch mit 10% Toleranz). und nein, wir können diese Geschwindigkeitsgrenze auch nicht rausmachen. Viele Pedelec-Anfänger berichten von einem Bremsen nach 25 km/h. Das ist jedoch kein Bremsen, sondern der Motor unterstützt einfach nicht mehr. Das Pedelec ist wie ein ganz normales Fahrrad nach StVO geregelt, wir benötigen keinen Helm, Führerschein oder eine Versicherung. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Des Weiteren ist das Fahren auf Radwegen, sowie Umbauten wie Fahrradanhänger, andere Reifen, usw. erlaubt.

Wir können beim Pedelec jederzeit selbst steuern, wie stark wir unterstützt werden wollen. Je nach Hersteller können wir zwischen verschiedenen Stufen wählen. Wir können auch ohne Unterstützung fahren. Hier ist jedoch wichtig, dass das neue Pedelec eine gute Lagerqualität hat. Bei manchen ist das Fahren ohne Motor anstrengend, bei unseren Rädern von Simplon oder Stevens fährt das Pedelec auch ohne Unterstützung super leicht.

 Invalid shortcode parameters

 

Das E-Bike

Das E-Bike oder auch E-Mofa ist ein Fahrrad, das komplett alleine fährt. Sprich wir haben einen Gasgriff, ähnlich wie beim Motorrad, bei dem wir die Geschwindigkeit steuern können. Wir können jedoch auch selbst treten. Wir unterscheiden beim E-Bike zwei Varianten. E-bikes bis 20km/h mit maximal 500W Motorleistung sind sogenannte Leichtmofas und wir brauchen zwar keinen Helm, aber einen Führerschein, bzw. einen Mofa-Schein. Bei schnelleren E-bikes bis 45 km/h handelt es sich um ein Kleinkraftrad und sowohl Helm, als auch ein Führerschein der Klasse M oder höher und ein Versicherungskennzeichen sind für die Nutzung auf deutschen Straßen Pflicht.

Wichtig: Das E-Bike ist genau genommen kein Fahrrad mehr. Wir dürfen also nur noch auf Fahrradwegen fahren, die für Mofas freigegeben sind.

Aus meiner Sicht sind E-Bikes auf dem Markt kaum vorhanden. Viele Roller sind aber mittlerweile E-Roller und nutzen daher diese Sparte. Damit entfallen aber Fahrradparts wie Pedale, usw.

 

Last, but noch least, das S-Pedelec

S-PedelecAuch „schnelle Klasse“ genannt fristen S-Pedelecs momentan ein Nischendasein. Stevens hat mit dem E-Triton SX nur ein Modell im Programm.

Ein S-Pedelec hat eine Tretunterstützung bis 45 km/h und wir brauchen ein Mofaversicherungskennzeichen und einen Führerschein. Sinnvoll vor allem, wenn wir weitere Wege mit dem Pedelc zurücklegen wollen. Leider ist momentan noch sehr strittig, ob Fahrradwege auch ohne Mofafreigabe genutzt werden dürfen. Auch die Helmfrage ist noch nicht richtig geklärt. Laut des Verkehrsministeriums besteht eine Helmpflicht. Laut Gesetz ist ein S-Pedelec kein Fahrrad, sondern ein „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“; daher dürfen auch keine Umbauten vorgenommen werden.

 

Unsere Empfehlung

Tag heute empfehlen wir den Kauf eines S-Pedelecs nicht, da aus unserer Sicht zu viele Dinge unklar sind. Wer jedoch mit einem fahrradähnlichen Zweirad schnell von A nach B kommen will ist hier sicher gut aufgehoben. Wir konnten Herrn Müller mit dieser Erklärung wunderbar weiterhelfen. Er war sehr schnell besänftigt und wieder stolz auf sein neues PEDELEC. In weiteren Blogartikeln werden wir noch viel über das Pedelec schreiben, aber gibt es Dinge, die euch besonders interessieren? Habt ihr Fragen, die euch gerade schlaflose Nächte bereiten? Dann ab in die Kommentare damit oder per E-Mail an uns. Wir freuen uns auf euren Input.

Ihr hattet erst kürzlich eine Diskussion zu dem Thema, na dann wisst ihr ja jetzt an wen ihr den Blogartikel schickt bzw. teilt. ;)

Nein, der nette Herr im Bild heißt NICHT Herr Müller!

0 Kommentar/e

Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht!
Sie dient nur zur Autorisierung deines Kommentars. Bitte fülle alle markierten Felder aus. Bitte beachte, dass dein Kommentar aus Gründen der Datenprüfung nicht sofort unter dem Beitrag erscheint. Er wird aber in Kürze freigeschaltet.

Mit dem Nutzen des Kommentarbereiches erklärst du dich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.

Dein Warenkorb
Dein Warenkorb ist leer

Nach was suchst Du?